Nein. Eine Berichtigung der Rechnung nach deutschem Steuerrecht ist nicht möglich.
Du hast aber die Möglichkeit, dir die gezahlte deutsche Umsatzsteuer über einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern erstatten zu lassen. Dies erfolgt im sogenannten Vorsteuervergütungsverfahren. Weitere Informationen findest du hier.